Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ich erfülle auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen.
Ihre Zufriedenheit hat stets höchste Priorität.
Serviceleistung
Im Rahmen der Grund- und Betriebsspezifischen Betreueung nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 werden Sie durch mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Belangen der Arbeitssicherheit kompetent beraten.
- Sicherheitstechnische Betreuung, Ansprechpartner für Mitarbeiter und Fachabteilungen
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Arbeitsschutzbesprechungen (ASA-Sitzungen - § 11 Arbeitssicherheitsgesetz)
- Erfüllung der Anforderungen Ihrer Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsämtern
- Gefährdungsbeurteilungen, Unterstützung bei der Erstellung und Durchführung
- Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
- Begehungen sowie Wirksamkeits- und Maßnahmenkontrollen
- Unfallanalyse mit Begleitung der Maßnahmen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern (Gefahrstoffverzeichnis)
- Allgemeine Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes
Alle wichtigen Serviceleistungen
aus einer Hand.
Mit meinem Angebot an Serviceleistungen erfülle ich unterschiedlichste Anforderungen.
Weitere Serviceleistungen auf Anfrage.